Bild

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte.

§ 2 Leistungsumfang

Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Nicht enthalten ist die Gestellung von Bademänteln, Handtüchern, Badeschuhen usw. Diese können gegen Entgelt zu Verfügung gestellt werden.

§ 3 Benutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen

Der Kunde verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und Einrichtungen des Instituts pfleglich umzugehen.

§ 4 Terminabsagen

Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, ist dieser bis spätestens 48 h vor dem Termin abzusagen. Erfolgt eine Absage nicht binnen dieser Frist, ist der Kunde bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen. Dem Kunden steht jedoch in jedem Fall der Nachweis frei, dass dem Institut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Institut ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Termine nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Das Institut wird sich ebenfalls bemühen, den Termin möglichst zu verlegen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Dem Institut steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Es werden dem Kunden dann 80% des vertraglich vereinbarten Preises berechnet. Dem Kunden steht jedoch in jedem Fall der Nachweis frei, dass dem Institut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Gutscheine

Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen für Leistungen des Instituts wird individuell vereinbart. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Einlösung des Gutscheines bzw. Inanspruchnahme der Leistung vier Monate, aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat und erhöht sich der vom Institut allgemein für diese Leistungen berechnete Preis, so kann das Institut den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.

§ 6 Abonnement-Verträge

Die Laufzeit von Abonnement-Verträgen beträgt ein Jahr, wenn individuell nichts anderes vereinbart wird. Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der Vertragszeit jeweils um sechs Monate, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss spätestens am 3. Werktag des ersten Monates der Kündigungsfrist zugegangen sein. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Das Institut ist berechtigt, jeweils nach Ablauf der Vertragszeit den vereinbarten Preis angemessen anzupassen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern, für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis.

§ 7 Außerordentliche Kündigungsgründe; Ruhen des Vertrags/Abonnements

Wird der Kunde durch Schwangerschaft, Einberufung in die Bundeswehr oder durch Umzug, welcher aufgrund der Entfernung die Inanspruchnahme der Leistungen unzumutbar macht, an der Inanspruchnahme der Leistungen gehindert, so kann der Vertrag/das Abonnement unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum nächsten Monatsende gekündigt werden. Gleiches gilt im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit, die die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen unmöglich macht. Voraussetzung ist die Beibringung eines ärztlichen oder behördlichen Nachweises durch den Kunden. In o.g. Fällen kann der Kunde den Vertrag auch bis zu einer Dauer von 12 Monaten ruhen lassen. Die Ruhezeiten werden nur gewährt, wenn diese rechtzeitig dem Institut angezeigt werden. Sie verschieben die Vertragsdauer um die jeweilige Ruhezeit. Das Institut behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Preise bei Inanspruchnahme der Leistungen angemessen anzupassen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern, für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis. Das Institut ist bei groben Vertragsverletzungen des Kunden berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 8 Gewährleistung, Haftung

Das Institut haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ausgeschlossen ist die Haftung jedoch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Es geltend die jeweils vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen. Vom Institut kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden gesondert vereinbart. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit mehr als 2 Monatsraten in Zahlungsverzug, so kann das Institut die Leistung verweigern. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Instituts.

§ 10 Sonstiges

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.